Auftragsbedingungen

§1.Auftraggeber, Vermittler, Lieferant, Zwischenverkauf:

Der Auftraggeber erteilt mit diesem Vermittlungsauftrag dem Vermittler den verbindlichen Auftrag, das vorstehend als Vermittlungsgegenstand beschriebene Kfz zu dem dort genannten Kaufpreis in seinem Namen und auf seine Rechnung zum Kauf zu bestellen. Erweist sich die Bestellung bei dem als Lieferant in Aussicht genommenen Verkäufer als nicht durchführbar, beauftragt der Vermittler einen weiteren Lieferanten oder Zwischenverkäufer, der den Auftragsgegenstand zu den selben Bedingungen zum Verkauf anbietet. Die Bedingungen dieses Auftrages finden auf den weiteren Lieferanten oder Zwischenverkäufer Anwendung, ohne daß es der besonderen Zustimmung des Auftraggebers oder eines neuen Vermittlungsauftrages bedarf. Einigen sich Lieferant und Auftraggeber auf den Kauf eines anderen als das hier als Vermittlungsgegenstand bezeichnete Kfz, oder wird ein späterer Liefertermin dieses oder des anderen Kfz vereinbart, gilt dieser Vermittlungsauftrag für die Lieferung dieses oder des weiteren Kfz. Jeglicher Kontakt zwischen Auftraggeber und Lieferant findet ausschließlich über den Vermittler statt. Dieser begleitet auf Wunsch, den Auftraggeber zum vereinbarten Lieferort und leistet dem Auftraggeber Hilfestellung beim Kauf und bei der Überführung des Vermittlungsgegenstandes nach Deutschland. Diese Leistungen sind in der Vermittlungsprovision enthalten, wenn nicht anderweitiges besonders vereinbart ist.

§2.Vermittlungsgegenstand, Überführung, Zulassung:

Bei dem Vermittlungsgegenstand handelt es sich um ein Import-Kfz. Die Ausstattungsmerkmale sind im Auftrag beschrieben und dem Auftraggeber bekannt. Abweichungen auf Grund von Vorschriften des jeweiligen Herkunftslandes gegenüber der in Deutschland erhältlichen Version dieses Typs werden vom Auftraggeber als vertragsgemäß anerkannt. Soweit nicht besonders vereinbart, sorgt der Auftraggeber selbst für die Überführung zum Zulassungsort an seinem Wohnsitz sowie für die Zulassung des Kfz. Er hat sich vor Auftragserteilung hinreichend mit den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, indem die Überführung erfolgen soll, sowie über die für seinen Wohnort geltenden Zulassungsbedingungen für dieses Import-Kfz, welches in der Regel ohne Kfz-Brief geliefert wird, in Kenntnis gesetzt. Ihm ist ferner bekannt, daß er nach Einfuhr des Fahrzeuges die auf den Kaufpreis bezogene, zum Zeitpunkt der Einfuhr geltende Mehrwertsteuer unverzüglich an das für seinen Wohnort zuständige Finanzamt abzuführen hat. Der zu entrichtende Betrag wird von den Finanzbehörden festgesetzt und kann deshalb von dem in diesem Vertrag erwähnten Mehrwertsteuer-Betrag abweichen. Die Auslieferung des Import-Kfz kann mit einer Zulassung auf Zollkennzeichen verbunden sein. Eine Herstellergarantie kann dadurch, aber auch aus anderen Gründen, bereits begonnen haben oder ist bereits erloschen.

§3.Zusätzliche Leistungen des Vermittlers auf besondere Bestellung des Auftraggebers:

Wird der Vermittler vom Auftraggeber zusätzlich mit der Übernahme, Überführung oder Zulassung des Kaufgegenstandes beauftragt, gilt folgende Regelung: Der Vermittler oder ein von ihm ausgewählter Beauftragter als Vertreter des Auftraggebers übernimmt für diesen am vereinbarten Lieferort den Kaufgegenstand. Nach erfolgter Übernahme gehen Eigentum und Risiken des Vermittlungsgegenstandes in die Verantwortung des Auftraggebers über. Eine besonders beauftragte Überführung des Vermittlungsgegenstandes durch eine Autospedition zu dem vom Auftraggeber festgelegten Bestimmungsort erfolgt im Auftrage, zu Lasten und Risiko des Auftraggebers durch einen vom Vermittler oder seinem Vertreter bestellten Transportunternehmer zu dessen Bedingungen. Reklamationen über Transportschäden sind an den Transportunternehmer zu richten. Wird der Vermittlungsgegenstand nach besonderer Bestellung des Auftraggebers durch den Vermittler oder seinen Beauftragten vom Übernahmeort zu einem vom Auftraggeber bestimmten Ort auf eigenen Rädern überführt bzw. bei TÜV, etc. oder einer Zulassungsbehörde vorgeführt, hat der Auftraggeber als Risikoträger selbst für ausreichenden Versicherungsschutz in Form einer Vollkaskoversicherung zu sorgen. Anderenfalls ist der Vermittler selbst berechtigt, eine Vollkaskoo-Versicherung für die entsprechende Zeit abzuschließen. Die Kosten der Überführung, der Versicherung, nachweisbarer Auslagen und einer vereinbarten Aufwandsentschädigung trägt der Auftraggeber. Der Vermittler haftet nicht für Risiken und Schäden aus dieser Tätigkeit.

§4.Auftragsbestätigung, Zahlung von Kaufpreis und Provision, Lieferung:

Der Auftraggeber erhält innerhalb von 14 Tagen von dem Lieferanten eine gesonderte Auftragsbestätigung. Er bestätigt dem Lieferanten gegenüber mit seiner Unterschrift unter dieser Auftragsbestätigung die verbindliche Bestellung des dort beschriebenen Fahrzeuges. Der Vermittler gewährt ein Rücktrittsrecht für den Fall, daß die Auftragsbestätigung des Lieferanten nicht dem Auftragsgegenstand dieses Vermittlungsvertrages entspricht und eine weitere Auftragsbestätigung ebenfalls keine Übereinstimmung herbeiführt. Dies gilt bis zu 3 Wochen nach Auftragserteilung und weitestes bis zu dem Zeitpunkt an dem der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterschrieben an den Lieferanten zurückgesandt oder er diesem einen anders lautenden Auftrag erteilt hat. Nach Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung bei dem Lieferanten sowie ggf. nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung (PayPal oder Überweisung) auf den Kaufpreis stellt der Lieferant dem Auftraggeber den Auftragsgegenstand zur Auslieferung bereit oder bestellt diesen beim Lieferanten des betreffenden Fahrzueges im Rahmen der vereinbarten Lieferzeit. Die Auslieferung des Fahrzeuges erfolgt an dem genannten Lieferort. Dort entrichtet der Auftraggeber den Kaufpreis oder Restkaufpreis an den Lieferanten in der jeweilige Landeswährung. Abweichende Zahlungsarten, insbesondere die Zahlung in EURO bedürfen der vorherigen Zustimmung des Lieferanten. Eine zwischen Auftraggeber und Vermittler vereinbarte Vermittlungsprovision sowie entstandene Kosten und Auslagen für vereinbarte Tätigkeiten des Vermittlers sind vor Übernahme bzw. Kauf des Vermittlungsgegenstandes an den Vermittler zu entrichten. Zahlungen sind ohne Abzug netto Kasse zu leisten. Aufrechnung von Gegenansprüchen sind nur möglich, wenn sie vom Vermittler nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

§5.Haftung, Gewährleistung, Garantie bei Fahrzeugmängeln, Schadensersatz, Rücktritt:

Der Vermittler übernimmt keine Garantie und Haftung für Beschaffenheit und Güte des Vermittlungsgegenstandes sowie für die Einhaltung des Liefertermins. Er haftet nicht für Preiserhöhungen des Herstellers. Es wird darauf hingewiesen, daß Art und Umfang der Werksgarantien von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein kann. Lieferverzögerung durch Streik, höhere Gewalt oder andere, durch den Vermittler oder den Lieferanten nicht vermeidbare Ursachen berechtigen nicht zum Rücktritt von diesem Vertrag. Verweigert der Lieferant bei offensichtlichen und schwerwiegenden Mängeln, die vor Übernahme festgestellt werden, Ersatz oder einen entsprechenden Preisnachlaß und kommt hierdurch ein Kauf nicht zustande, hat der Auftraggeber das Recht, von diesem Vermittlungsvertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er dem Vermittler die Kosten für schriftlich besonders vereinbarte oder bereits getätigte Auslagen (z.B. Reiseauslagen, Verwaltungkosten, Kosten für Beschaffung von behördlichen Bescheinigungen) zu erstatten. Des weiteren ist dem Vermittler vom Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Hoehe vom US$ 400 pauschal zu entgelten, sollte es nicht zum Abschluss eines Ersatzvertrages kommen. Für den Fall, das der Auftraggeber nach Empfang der Fahrzeugdokumente eine Zulassung des bestellten Fahrzeuges durchführt oder durchführen lässt und das Fahrzeug im weiteren Verlauf nicht übernimmt oder vollständig bezahlt, hat er dem Lieferanten einen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu leisten. Das Fahrzeug verbleibt hierbei im Eigentum des Lieferanten.

§6.Schlußbestimmungen:

Sollte die vollständige Durchführung dieses Auftrags durch vom Auftraggeber verursachte Umstände nicht zu seiner Ausführung gelangen, ist der Vermittler zum Rücktritt und zur Forderung nachweisbarer Auslagen und Aufwendungen berechtigt. Anderslautenden Geschäftsbedingungen, die nicht mit den vorstehenden Bedingungen übereinstimmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fort Mill, SC USA. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Bei Bestehen bisheriger oder mündlicher Vereinbarungen treten diese mit dem Wirksamwerden des vorliegenden Vertrages außer Kraft. Nebenabreden und Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren. Gerichtsstand für Firmen, juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts ist Fort Mill, SC USA.

§7.Widerrufsrecht des Auftraggebers gemäß Fernabsatzgesetz:

Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung dieses Vermittlungsauftrages ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Kosten die dem Vermittler bis dahin entstanden sind, hat der Auftraggeber zu erstatten.